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Ihre Vorteile als Selbstzahler/Selbstzahlerin

 

Ihre Investition in ein selbst bestimmtes und lebenswerteres Leben lohnt sich!

 

Ich führe eine reine Praxis für Selbstzahler, wodurch sich folgende Vorteile für Sie ergeben:

 

Keine langen Wartezeiten

Therapieplätze, die über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden, sind häufig über Monate ausgebucht. In meiner Praxis für Psychotherapie (HeilprG) erhalten Sie einen zeitnahen Termin - gern auch zur zeitlichen Überbrückung, bis Ihnen ein Therapieplatz bei einem Kassentherapeuten angeboten wird. Dadurch sind sie in der Wartezeit nicht alleingelassen und erfahren bereits Entlastung.

Keine langwierigen Anträge, kein Warten auf die Genehmigung der Krankenkasse

Dadurch kann Ihr Anliegen relativ zügig behandelt werden, denn schließlich wollen Sie eine schnelle Unterstützung und Hilfe.

Individuell abgestimmte Kombination von Therapieverfahren

Während die gesetzlichen Krankenversicherungen nur wenige psychotherapeutischen Verfahren bezahlen, biete ich eine Kombination aus wirksamen Methoden und Techniken aus unterschiedlichen Verfahren an, die sich bei einigen Störungsbildern als besser bewährt haben.

Keine Weitergabe Ihrer Daten

Weder Krankenkassen, Arbeitgeber, Versicherungen oder andere Personenkreise erhalten Kenntnis über den Therapieverlauf und Diagnosestellung. Dies ist von Vorteil, wenn es um Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen geht.

Flexible Dauer der Therapie

Da wir an keine Vorgaben seitens der gesetzlichen Kassen gebunden sind, besprechen wir gemeinsam die Länge und Häufigkeit der Sitzungen.

Steuerlicher Aspekt

Meine Therapierechnungen sind grundsätzlich steuerlich absetzbar als "außergewöhnliche Belastungen". Ggf. befragen Sie Ihren Steuerberater.

Ich stelle nach jeder Sitzung eine Quittung aus, die sofort zu begleichen ist.

                          

Gesprächspsychotherapie        60 Minuten   80,00 Euro

Kognitive Verhaltenstherapie   60 Minuten   80,00 Euro

 

Studenten und Auszubildende      60 Minuten      55,00 Euro

               

                       Bei Raucherentwöhnungen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen mit.

                       Honorar für Raucherentwöhnung (inclusive Unterstützungsmaterialien)

                       Gruppen ab 3 bis 8 Teilnehmer:   200 Euro pro Person

                       Zweiergruppen:                             260 Euro pro Person

                       Einzeltraining:                                320 Euro pro Person

 

                       Am Trainingsende erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei Ihrer 

                       Krankenkasse einreichen können.

                       Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen die Therapie

                       gem. § 20 SGB V mit mindestens 75 Euro bis zur kompletten Übernahme der

                       Kosten – je nach Kasse. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

 

 

Zahlungsmöglichkeiten:

Barzahlung

Raucherentwöhnungskurse auch per Banküberweisung vor Kursbeginn

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